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WELT · 25. Juni 2026 · 7 Min.

DEUTSCHLAND: „Das kann nicht für alle besser werden“ – Kubicki attackiert Rentenpläne

Wolfgang Kubicki (FDP-Politiker)
Stimmt

3

Teilweise

4

Irreführend

2

Falsch

0

Wolfgang KubickiFDP-Politiker
5 Aussagen
2~ 2! 1
Kubicki
4 Aussagen
1~ 2! 1
1:20Wolfgang Kubicki·Einbeziehung Selbstständiger in gesetzliche Rentenversicherung
Irr.68% sicher
Selbstständige, freie Berufe, zu denen ich auch gehöre, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge. Das heißt, die verlieren auf jeden Fall. Und wenn wir schon zur Kapitalligung übergehen, dann überlassen wir es doch besser den Selbstständigen, die Beiträge, die sie haben, Kapital direkt anzulegen."

Kernaussage

Selbstständige zahlen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung.

Pflichtversicherte Selbstständige zahlen tatsächlich den vollen Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 % alleine – ohne dass ein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Insofern tragen sie rechnerisch sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil (je 9,3 %). Allerdings ist die Aussage irreführend, weil sie suggeriert, Selbstständige würden einen „doppelten" Beitrag im Vergleich zu Arbeitnehmern leisten. Tatsächlich zahlen sie denselben Gesamtbeitragssatz (18,6 %), den auch Arbeitnehmer + Arbeitgeber zusammen zahlen – nur ohne Zuschuss eines Dritten. Zudem sind viele Selbstständige gar nicht pflichtversichert und zahlen gar keine gesetzlichen Rentenbeiträge; Künstler und Publizisten erhalten sogar einen hälftigen Zuschuss über die Künstlersozialkasse.

Kubickis Aussage zielt vermutlich darauf ab, die finanzielle Belastung Selbstständiger zu betonen. Dies ist ein legitimes politisches Argument, vereinfacht aber die Realität erheblich: Der Beitragssatz ist identisch (18,6 %), nur fehlt der Arbeitgeberzuschuss. Außerdem sind viele Selbstständige (z. B. GmbH-Geschäftsführer, Freiberufler ohne Versicherungspflicht) gar nicht in der GRV pflichtversichert.
1:35Kubicki·Belastung von Selbstständigen durch Rentenversicherungspflicht
Größt.98% sicher
Wir erschweren Selbstständigkeit, es sind über mehr als 3000000 Menschen in Deutschland selbstständig und wir belasten Sie, ohne dass Sie in der Zukunft was davon haben. Und das ist etwas, was mit Gerechtigkeit gar nichts zu tun hat."

Kernaussage

In Deutschland sind über 3 Millionen Menschen selbstständig.

Laut Mikrozensus-Daten (IZA-Bericht 2024, basierend auf Daten bis 2022) gab es in Deutschland rund 3,6 Millionen Selbstständige im Jahr 2022. Die Aussage „über 3 Millionen" ist damit korrekt. Allerdings ist die Zahl seit 2012 rückläufig – von einem Hochstand von über 4 Millionen (2008) auf knapp 3,6 Millionen (2022). Neuere Daten für 2024/2025 liegen nicht vollständig vor; Eurostat weist für 2025 einen Anteil von 3,80 % der Erwerbstätigen als Selbstständige ohne Beschäftigte aus, was auf einen weiteren Rückgang hindeutet. Ohne aktuelle Gesamtzahlen für 2025/2026 bleibt die Aussage jedoch plausibel und zutreffend.

Die Zahlen können je nach verwendeter Datenquelle und Definition leicht variieren (Mikrozensus inkl. mithelfende Familienangehörige vs. Labour Force Survey/Eurostat). Der KfW-Gründungsmonitor 2026 verweist auf steigende Gründungsaktivität 2025, was mittel- bis langfristig den Gesamtbestand stabilisieren könnte.
1:55Kubicki·Rückabwicklung der Rente mit 63
Irr.98% sicher
Richtig, wir haben ja schon die Rente mit 63 gar nicht mehr. Im Durchschnitt sind wir ja schon über 64 Jahre. Wir haben es bisher an die Beitragsjahre gekoppelt."

Kernaussage

Die Rente mit 63 gibt es faktisch nicht mehr, weil das durchschnittliche Renteneintrittsalter bereits über 64 Jahre liegt.

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag 2024 laut Deutscher Rentenversicherung tatsächlich bei 64,7 Jahren – dieser Wert stimmt. Allerdings belegt ein höherer Durchschnitt nicht, dass die Rente mit 63 „faktisch nicht mehr existiert": 2024 haben immer noch rund 225.200 Menschen als „langjährig Versicherte" vorzeitig mit Abschlägen Rente bezogen, und rund 64.900 Schwerbehinderte gingen ebenfalls früher in Rente. Die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte" (nach 45 Beitragsjahren) ist rechtlich in Kraft, ihr Mindesteintrittsalter liegt aber für aktuelle Jahrgänge bei über 64 Jahren – nicht bei 63. Kubickis Schlussfolgerung vermengt das gestiegene Durchschnittsalter mit der Existenz der Regelung und erzeugt dadurch ein falsches Bild.

Die abschlagsfreie „Rente mit 63" heißt offiziell „Altersrente für besonders langjährig Versicherte" und erfordert 45 Beitragsjahre. Ihr effektives Eintrittsalter ist durch stufenweise Anhebung für aktuelle Jahrgänge auf ca. 65 Jahre gestiegen – damit ist sie faktisch zur „Rente mit 65" geworden. Diese Verwässerung des ursprünglichen Versprechens ist ein legitimer politischer Kritikpunkt, den Kubicki überspitzt formuliert. Die Rentenkommission empfahl im Frühjahr 2026 die förmliche Abschaffung – was belegt, dass sie im Juni 2026 noch nicht abgeschafft war.
3:45Wolfgang Kubicki·Zur geplanten Abschaffung der Minijobs
Größt.98% sicher
Und wir haben eine Menge Menschen, über 6000000 Menschen, die davon bisher Gebrauch gemacht haben, weil sie was dazuverdienen wollten. Und interessanterweise haben die meisten von ihnen das Pop Bock Modell gewählt. Das heißt, sie haben darauf verzichtet, dass Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, weil sie das Geld insgesamt haben wollten."

Kernaussage

Über 6 Millionen Menschen haben bisher Minijobs in Anspruch genommen.

Laut dem Quartalsbericht der Minijob-Zentrale (Q1 2026) gab es im März 2026 in Deutschland 6.554.876 gewerbliche Minijobber sowie zusätzlich 252.372 Minijobber in Privathaushalten – zusammen also rund 6,8 Millionen Personen. Kubickis Aussage von „über 6 Millionen" ist technisch korrekt, aber merklich untertrieben: Die tatsächliche Zahl liegt rund 13 % höher. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bezifferte Ende 2025 die Zahl auf „rund 6,9 Millionen". Kubicki unterschätzt die Zahl also, liegt aber in der richtigen Größenordnung.

Kubicki sagt „über 6 Millionen" – das stimmt, aber die genaue Zahl liegt bei rund 6,8 Millionen (Gewerbe + Privathaushalt). Viele Medien und Behörden sprechen zum gleichen Zeitpunkt bereits von „fast 7 Millionen". Die Formulierung unterschätzt den tatsächlichen Umfang des Phänomens leicht.

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